Rechtsprechung
BVerwG, 01.07.1968 - IV C 53.66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
"Privilegierung" eines Bauvorhabens im Sinne des § 35 Abs. 1 Bundesbaugesetz (BBauG) - Vorhaben der Planung, Sicherung und Erweiterung einer im Interesse der Landesverteidigung liegenden Schießplatzanlage für die Zwecke der Erprobung von modernen Waffen und Munition als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBauG § 35 Abs. 1
Privilegiertes [landwirtschaftliches] Vorhaben in Konkurrenz zu ebenfalls privilegiertem Vorhaben der öffentlichen Hand [Schießlatz der Bundeswehr]
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1966 - VI A 16/66
- BVerwG, 01.07.1968 - IV C 53.66
Papierfundstellen
- DVBl 1969, 258
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66
Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV C 53.66
Der erkennende Senat hat sich im Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 86.66 - (BVerwGE 28, 148) rechtsgrundsätzlich dahin bekannt, daß - dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung - § 35 Abs. 1 a.a.O. "in einer dem § 30 a.a.O. immerhin nahekommenden Weise" die Errichtung von privilegierten Vorhaben im Außenbereich vorsieht und damit Bürgern, die ein solches Vorhaben durchführen wollen, gegenüber Bewerbern um sonstige Vorhaben weit stärkere rechtliche Möglichkeiten eingeräumt worden sind. - BVerwG, 30.08.1967 - V C 104.65
Begriff der selbstständigen Erwerbstätigkeit im Sinne des Lastenausgleichsrechts …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV C 53.66
Für die Rüge, das Oberverwaltungsgericht habe sich - wenn nicht ausschließlich, jedenfalls zu einseitig - an die Parteibehauptungen der Beigeladenen gehalten, gelten die zuletzt im Urteil vom 30. August 1967 - BVerwG V C 104.65 - enthaltenen Ausführungen: ... "Das Gericht braucht nicht jede Parteibehauptung von vornherein zu bezweifeln. - BVerwG, 13.02.1968 - IV B 156.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung errichteter …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV C 53.66
Jedoch beschränkt diese sich dann auf die Klärung eigener Zweifel ..." (Vgl. hierzu auch Beschluß vom 13. Februar 1968 - BVerwG IV B 156.66).
- BVerwG, 09.05.1972 - IV CB 30.69
Rügelose Einlassung und Richterablehnung; Begriff der "natürlichen Eigenart der …
Der Senat geht jedoch in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß insoweit der Unterschied zwischen der Zulässigkeit der privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BBauG und der sonstigen Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BBauG nicht in der generellen Andersartigkeit der jeweils berücksichtigungsfähigen öffentlichen Belange liegt, sondern in der grundsätzlichen Verschiedenheit ihres Verhältnisses zu den öffentlichen Belangen (BVerwGE 28, 148 (151); Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 53.66 - (Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 69)).Ein solcher Anspruch auf Zulassung eines privilegierten Vorhabens im Außenbereich besteht, wie der Senat bereits entschieden hat (BVerwGE 28, 148 ; Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 53.66 - (a.a.O.); Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 71.67 - (Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 79)), nicht schlechthin.
- BVerwG, 08.02.1974 - IV C 77.71
Bodenrecht; Außenbereich; In der Aufstellung befindlicher Bebauungsplan als …
Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß eine förmliche öffentliche Planung dann im Zusammenhang mit § 35 Abs. 2 und 3 BBauG als öffentlicher Belang anerkannt werden muß, wenn sie ein Stadium erreicht hat, das hinreichend verläßliche Schlüsse auf ihre Verwirklichung gestattet (vgl. insbesondere die Urteile vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 53.66 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 69 S. 232-233 ff. -] und vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 44.68 - in BVerwGE 34, 146 [148 f.]). - VGH Bayern, 17.09.2007 - 25 B 05.358
Bauplanungsrecht: Mastschweinestall am Ortsrand und Ausweisung von Wohnbauflächen …
Im Grundsatz ist deshalb davon auszugehen, dass jede förmliche öffentliche Planung, sei es Bauleitplanung oder Fachplanung, gegenüber jeder Art von Außenbereichsvorhaben als öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB grundsätzlich berücksichtigungsfähig ist (…ebenso Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB-BauNVO, 5. Aufl. 2007, Rd.Nr. 237 zu § 35 BauGB; vgl. auch BVerwG vom 1.7.1968 DVBl 1969, 258, wonach ein "privilegiertes Vorhaben des Bundes einem landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich als öffentlicher Belang entgegenstehen kann"; zurückhaltend Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, Rd.Nr. 113 zu § 35 BauGB). - BVerwG, 12.03.1970 - IV B 152.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Jedoch beschränkt sich diese dann auf die Klärung eigener Zweifel, dies insbesondere dann, wenn - wie hier - Zweifel von den anderen Prozeßbeteiligten nicht erhoben worden sind (vgl. Urteil des Senats vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 53.66 -). - VG Potsdam, 19.05.2017 - 4 K 2820/14 Damit eine förmliche öffentliche Planung Relevanz im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 entfaltet, muss sie derart festgeschrieben sein, dass sie hinreichend verlässliche Schlüsse auf ihre Verwirklichung gestattet (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juli 1968 - IV C 53.66 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 69 S. 232, vom 8. Februar 1974 - IV C 77.71 -, zitiert nach juris).